Geflüchtete Forschende: DFG weitet Unterstützung durch ?ffnung des Walter Benjamin-Programms aus
Diese konkrete Unterstützungsma?nahme für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Regionen der Welt ist in der aktuellen Situation auch ein Ausdruck von Solidarit?t mit Forschenden aus der Ukraine und auch von verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Russland. Ihre kurzfristige Integration in das deutsche Wissenschaftssystem soll die Kontinuit?t ihrer wissenschaftlichen Arbeit erm?glichen.
Mit der Option, eine Walter Benjamin-Stelle einzuwerben, erhalten promovierte geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die innerhalb der letzten drei Jahre ihre Heimat verlassen mussten, die M?glichkeit, ein eigenes Forschungsvorhaben durchzuführen. Die F?rderung in diesem Programm bietet somit die Chance, Erfahrungen durch die selbstst?ndige Betreuung eines Forschungsprojekts an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland zu gewinnen, die für n?chste Schritte der weiteren Etablierung im deutschen Wissenschaftssystem die erforderliche Grundlage bilden. Gleichzeitig sollen den Antragstellenden Ma?nahmen zur individuellen Karriereunterstützung durch die Gasteinrichtung zugutekommen, die im Walter Benjamin-Programm Bestandteil des Konzepts sind. Der in der Regel in diesem Programm bestehende Fokus auf Antragstellende in der frühen Postdoktoranden-Phase entf?llt für diese Zielgruppe.
Ihre bisherigen F?rderm?glichkeiten für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führt die DFG auch in Zukunft fort. In vielen DFG-F?rderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramm, Forschungsgruppe, Klinische Forschungsgruppe, Kolleg-Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg) ist es m?glich, Zusatzantr?ge zu stellen, um Personen, die in den letzten drei Jahren aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, in bereits gef?rderte, das hei?t laufende DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzantr?ge k?nnen auf alle F?rdermittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Betroffenen als wissenschaftliche Hilfskr?fte, Doktorandinnen beziehungsweise Doktoranden, Postdoktorandinnen und -doktoranden oder Professorinnen und Professoren in das Projekt erm?glichen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator-Modul; mit ihm k?nnen zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gew?hrt werden, deren H?he sich nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet.
Sonderforschungsbereiche werden explizit ermuntert, für die Einbindung von Flüchtlingen insbesondere die bereits bewilligten Pauschalen Mittel einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar bedarfsgerecht reagieren k?nnen. Für Exzellenzcluster gilt dies ebenso.
Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der 三亿体育·(中国)官方网站n beziehungsweise au?eruniversit?ren Forschungseinrichtungen. Hierzu z?hlen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Besch?ftigungsvertr?gen.