Wahlen zum 33. Studierendenparlament der HU
Die 60 Sitze werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Zur Wahl sind Listen mit mindestens drei Kandidaten zugelassen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der HU mit studentischem Status, die ihre Mitgliedsrechte an der Humboldt-Universit?t ausüben. In der Regel sind das alle Studierenden, die hier ihre Beitr?ge zur Studierendenschaft bezahlen, also auch Promovierende und Programmstudierende.
Wann wird gew?hlt?
Die Wahl findet am 3. Juli 2025 als Urnenwahl statt. Die Wahllokale werden sp?ter bekanntgegeben. Es wird zentrale Wahllokale in Mitte und Adlershof geben. Es besteht auch die M?glichkeit einer Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 19. Juni 2025, 15 Uhr beim Studentischen Wahlvorstand schriftlich oder per Mail wahl@refrat.hu-berlin.de beantragt werden. Dazu werden folgende Angaben ben?tigt:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang bzw. -g?nge
- Adresse, zu der die Unterlagen geschickt werden sollen?
?ber das Studierendenparlament
Das Studierendenparlament, kurz StuPa, vertritt die studentischen und hochschulpolitischen Belange der verfassten Studierendenschaft. Es wird an der Humboldt-Universit?t jedes Jahr im Januar gew?hlt. Das StuPa w?hlt neben seinem Pr?sidium auch die Mitglieder des RefRates der HU.
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Studentischer Wahlvorstand
Humboldt-Universit?t zu Berlin