Humboldt-Universit?t vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich
Die Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU) hatte am 30. Dezember 2021 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Teile der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes, die am 25. September 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht in §110 Absatz 6 Satz 2 vor, dass mit promovierten Nachwuchswissenschaftler*innen auf haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen eine Anschlusszusage zur unbefristeten Besch?ftigung vereinbart werden muss. Die HU sah für eine solche Regelung keine Gesetzgebungskompetenz beim Land Berlin und einen Eingriff in das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit der Universit?t. Das Bundesverfassungsgericht hat dies heute in seiner Entscheidung vollumf?nglich best?tigt:
?Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. §?110 Abs.?6 Satz?2 BerlHG greift in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft gem?? Art.?5 Abs.?3 Satz?1 GG ein. Die Regelung ist mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes formell verfassungswidrig.“
Julia von Blumenthal, Pr?sidentin der Humboldt-Universit?t zu Berlin:
?Wir freuen uns über den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der unsere Rechtsauffassung klar best?tigt hat. Mit unserer Beschwerde in Karlsruhe hat die HU ma?geblich zu gr??erer Rechtssicherheit beigetragen. Es ist und bleibt eine wichtige Aufgabe der 三亿体育·(中国)官方网站n in ihrer Autonomie, für die Wissenschaft geeignete Personalstrukturen und gute Karrierewege zu entwickeln. Der Bundesgesetzgeber gibt dafür einen verbindlichen Rahmen vor. Mit der Berliner Landesregierung haben wir im letzten Jahr bereits ein Konzept entwickelt, um diesen Rahmen auszufüllen. Wir begrü?en, dass der Entwurf einer ?nderung des Berliner Hochschulgesetzes vorliegt, mit der neue unbefristete Stellenkategorien für den akademischen Mittelbau eingeführt werden sollen.“